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Allgemeine Bestimmungen Pfarrkirchner Classic in Pfarrkirchen

Bei der Nennung sind auf Verlangen folgende Dokumente vorzuweisen:

  • Führerschein des Fahrers
  • Fahrzeugschein

Zugelassen zur Classic-Fahrt sind:

  • Jeder der im Besitz einer rechtlichen Fahrerlaubnis ist.
  • Beifahrer sind freigestellt.
  • Automobile die mindestens 20 Jahre am Veranstaltungstag alt sind.
  • Mit einer Amtlichen Zulassung (normales oder H-Kennzeichen, Saisonkennzeichen, Rotes Kennzeichen).
  • Kurzzeit oder Ausfuhrkennzeichen sind nicht erlaubt.
  • Mit dem Fahrzeug sollte ein Schnitt von 35 km/h möglich sein.
  • Die Fahrzeuge sollen epochengetreu Präsentiert werden.
  • Der Veranstalter ist berechtigt eingereichte Nennungen ohne Angabe von Gründen zurück zugeben


Startreihenfolge-Startnummern

Startreihenfolge:

  • Der Start erfolgt in Reihenfolge der Startnummern, die niedrigste „Nr. 1“ startet zu erst.
  • Der Start im Abstand von 60 sek.
  • Jede Verspätung am Start wird pro Min. mit 10 Strafpunkten geahndet.
  • Fahrzeuge mit mehr als 10 Min. Verspätung werden nicht mehr zum Start zugelassen.
  • Das gleiche Procedere gilt auch beim Re-Start und beim Start nach der Mittagspause. 

Startnummern:
Die von dem Veranstalter zur Verfügung gestellten Classicschilder müssen während der gesamten Veranstaltung vorne am Fahrzeug sichtbar angebracht sein.
 
Verkehrsregeln:
Während der Veranstaltung müssen die Teilnehmer-Teams die Straßenverkehrsbestimmungen strickt einhalten.
Die Teilnehmer-Teams haben Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer und die Bevölkerung zu nehmen, dies gilt insbesondere in Ortschaften.
Jede unnötige Lärmbelästigung ist zu vermeiden.
Jedes Teilnehmer-Team, das gegen diese Bestimmungen verstößt kann mit einem sofortigen Ausschluss bestraft werden.

Versicherung:
Der Veranstalter hat die von der Genehmigungsbehörde geforderte Versicherung abgeschlossen. Die Teilnehmerfahrzeuge müssen eine Mindesthaftpflicht-Versicherung von 1.Mio. Euro pauschal besitzen. Mit der Abgabe der Nennung hat der Fahrer erklärt, das für das genannte Fahrzeug eine den Vorschriften entsprechende Haftpflicht-Versicherung uneingeschränkt in Kraft ist.
 
Verantwortlichkeit:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) nehmen auf eigene Gefahr an der Veranstaltung teil. Sie tragen die alleinige zivil und Strafrechtliche Verantwortung, für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeugen verursachten Schäden, die vor, während und nach der Veranstaltung entstehen soweit kein Haftungsverzicht nach dieser Ausschreibung vereinbart wird.
 
Haftungsverzicht:
Die Teilnehmer (Fahrer, Beifahrer, Kraftfahrzeug-Eigentümer und Halter) verzichten durch Abgabe der Nennung / Anmeldung für alle im Zusammenhang mit der Veranstaltung erlittene Unfälle oder Schäden auf jedes Recht des Vorgehens oder Rückgriffs gegen:
Den Rottaler-Oldtimerfreunde e.V. und seinen Vorstand,dessen Beauftragten, Helfern, Erfüllunggehilfen, Behörden, Dienststellen und irgendwelche andere Personen, die mit der Organisation und der Durchführung der Veranstaltung in Verbindung stehen, soweit der Unfallschaden nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Diese Vereinbarung wird mit der Abgabe der Nennung wirksam.
 
Beschreibung der Classic-Fahrt:
Die Classic-Fahrt der Rottaler-Oldtimerfreunde e.V. hat eine gasamte Streckenlänge von ca. 130 km und wird in zwei Etappen gefahren. Mittagspause ist zwischen Ende 1. und Anfang 2. Etappe.
Die Streckenführung wird durch Pfeilskizzen (Chinesen), Durchfahrtskontrollen (DK) und Stempelkontrollen (SK) sowie Wertungsprüfungen (WP) vorgegeben. Durchfahrtskontrollen, Stempelkontrollen und Wertungsprüfungen sind geheim.
 
Kontrollstellen:
Die Durchfahrtskontrollen (DK) sind mit Nr. versehen und sind am Fahrbahnrand angebracht. Sie werden fliegend durchfahren und sind in die Bordkarte, im Stark umrandeten Feld von links nach rechts, der Reihe nach einzutragen. Die Reihe kann vollständig oder unvollständig sein.
Die Stempelkontrollen (SK) und die Wertungsprüfungen (WP) sind vorsichtig und langsam anzufahren, diese sind besonders gekennzeichnet und sind auf der Strecke nicht zu übersehen.
Bei den Stempelkontrollen (SK) und Wertungsprüfungen (WP) bleiben die Teilnehmer-Teams am Fahrzeug und warten auf Anweisungen des Classic-Personals.
Wer zuwider handelt, droht der Ausschluß!
 
Strafpunkte-Wertung erfolgt bei z.B. folgenden Fehlern:

  • Bei nicht richtiger Reihenfolge oder Auslassen einer DK
  • Bei Auslassen einer SK
  • Bei nicht antreten einer WP
  • Bei nicht richtigen Antworten je Frage
  • Bei jedem mm/cm/Kg/sek. die von Vorgaben in Plus oder Minus abweichen
  • Bei jedem Kilometer Abweichung der Vorgabe zur Streckenlänge
  • Ohne jegliche Kilometerangabe

Genaue Angaben sind dem aktuellen Bordbuch zu entnehmen.

Bei Fahrzeugen mit Meilenzähler müssen die Teilnehmer dies an der Bordkarte mit einem X markieren. 

(1 Meile = 1,6 Kilometer)

Endwertung:
Die Strafen werden in Strafpunkten ausgedrückt. Die Endwertung wird durch Addition der erworbenen Strafpunkte errechnet.
Das Teilnehmer-Team, das die niedrigste Gesamtsumme an Strafpunkten hat, wird zum Sieger erklärt.
Bei Teilnehmern und Teams, deren Strafpunkte gleich sind, ist der Teilnehmer oder das Team vorne, die bei einer vom Veranstalter vorher festgelegten Wertungsprüfung die geringsten Strafpunkte erhalten haben.
Gegen die Wertung besteht kein Recht auf Einspruch!

Eure Rottaler-Oldtimerfreunde e.V.

Adresse: Rottaler Oldtimerfreunde e.V. c/o Udo Rosai Gambacher Weg 13 D - 84347 Pfarrkirchen │ Telefon: 08561 3507 │ E-Mail: mail@rottaler-oldtimerfreunde.de │ Vereinsregister Nummer: 10729 - Amtsgericht Landshut │ Impressum

Datenschutz: https://rottaler-oldtimerfreunde.de/index.php/datenschutz

 

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